Abriss, Abbruch oder Entkernung ?
Diese Frage sollten Sie immer mit einem Fachunternehmen beantworten.
Zur Begriffserklärung:
Abriss oder auch Abbruch: ist immer der komplette oder auch teilweise Rückbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Bei einem kompletten Abbruch oder auch bei einem teilweisen Rückbau müssen Sie immer bestimmte Auflagen erfüllen.
Sie dürfen in Deutschland natürlich nicht einfach ein Haus abreißen oder teilweise abreißen, auch bei einer Entfernung einzelner Wände ( besonders wenn diese tragend sind ) oder Gebäudeteile, benötigen Sie Abbruchgenehmigungen und die Unterstützung von Statikern und Architekten.
Entkernung: als Entkernung wird der Teil Abriss eines Gebäudes bezeichnet bei dem die Fassade und tragende Elemente erhalten bleiben. In den meisten Fällen werden die kompletten Wände demontiert, Fußböden und Decken entfernt.
Welche dieser Arten bei Ihrem Bauvorhaben zum tragen kommt besprechen sie am besten mit dem beauftragten Abrissunternehmen, da nur diese in der Lage sind die Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Sie sollten sich dabei einen kostenlose Kostenvoranschlag von mindestens 2 Unternehmen einholen. Die Unternehmen brauchen dazu ein aktuelles Leistungsverzeichnis in dem die gewünschten Arbeiten penibel aufgeführt sind oder einen genauen Einblick in die auszuführenden Arbeiten direkt vor Ort am Objekt.